avatar support
9-18h - Mon. to Sat. 08700 11 51 51 United Kingdom local rate
arrow down support International : +33 (0)5 53 60 84 88
France : 05 53 56 62 54
avatar support
click for phone numbers
9-18h - Mon. to Sat.
08700 11 51 51 United Kingdom local rate International : +33 (0)5 53 60 84 88
France : 05 53 56 62 54
Search icon close icon navigation

Erläuterungen Besteuerung französischer Hauseigentümer

Jedes Land hat sein eigenes Besteuerungssystem, Frankreich bildet hier keine Ausnahme. Allzu oft kommt es zu irritierenden Aussagen der Medien über die französische Besteuerung. Aber es wird übersichtlicher, wenn man einmal alles verstanden hat.

Die Höhe der zu entrichtenden Steuern für Ihre Liegenschaft in Frankreich orientiert sich an Ihren persönlichen Umständen. Sollten Sie einen Dauerwohnsitz in Frankreich haben, werden Sie anders besteuert als bei einen Zweitwohnsitz.

Mieten Sie eine Immobilie ist die Situation wieder eine andere. Jede Situation ist individuell. Für die meisten Eigentümer stellt sich das Ganze recht unkompliziert dar. Allerdings ist es bei besonderen Fragen oder Zweifeln besser, den Notar oder einen Steuerfachmann zu fragen.

Leggett Immobilien kann Ihnen helfen die richtigen Fachleute zu finden. Fragen Sie Ihren Leggett Agenten, er wird Sie an die richtigen Personen weiterleiten bei denen Sie eine individuelle Beratung bekommen werden.

Steuern

  • Grundsteuern "taxe foncière" und die Wohnsteuer "taxe d’habitation".

    Für die meisten Immobilieneigentümer in Frankreich sind diese zwei Besteuerungen relevant. Alle Land- und Hauseigentümer müssen die Grundsteuern «taxe foncière« bezahlen. Der Mietwert ist abhängig von der Lage, dem Haustyp, der Haustechnik / Ausstattung und der Wohnfläche.

    Der Eigentümer oder der Mieter einer Immobilie muss eine Wohnsteuer bezahlen (auch auf Zweitwohnsitze), welche wiederum auf dem Mietwert basiert. Mehr als zehn Parameter fließen in dieses Kalkül ein.

  • Einkommenssteuer – Mieteinahmen

    Ein Hauseigentümer in Frankreich der Mieteinahmen hat muss dieses Einkommen auch versteuern.

  • Einkommenssteuer für Leute mit französischem Steuerwohnsitz.

    Das Finanzamt geht davon aus, dass Sie Ihren Steuerwohnsitz in Frankreich haben, wenn Sie sich länger als 183 Tage im Jahr in Frankreich aufhalten. Das Gleiche gilt, wenn sich Ihr Haushalt in Frankreich befindet oder der größte Teil Ihres Einkommens auf französischem Boden generiert wird. Haben Sie den größten Teil ihres Vermögens in Frankreich geht das Finanzamt auch davon aus, dass Ihr Steuerwohnsitz in Frankreich ist.

  • Vermögenssteuer

    Sind Sie ein Immobilieneigentümer in Frankreich kann man Sie dazu verpflichten, eine Vermögenssteuer zu bezahlen. Dies gilt aber nur für Vermögen über 1,3 Millionen Euro und es gibt zudem Ausnahmen. Ist Ihr Hauptwohnsitz und Steuerwohnsitz in Frankreich, wird Ihre Vermögensbesteuerung auf Ihr gesamtes weltweites Vermögen berechnet. Sind Sie Steuerausländer und Sie haben ihren Erstwohnsitz nicht in Frankreich wird nur ihr Vermögen in Frankreich besteuert.

Diese Informationen beziehen sich auf den Stand im Oktober 2015.

arrows

Es gilt zu beachten…

Es ist zu beachten, dass bis auf die «Notarkosten« selbst, bei dem Kauf einer Immobilie keine weiteren Kosten bei dem Erwerb einer Immobilie anfallen. Es gibt keine zusätzlichen Steuern oder Kosten.