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Erläuterung Technische Immobiliengutachten

Bevor eine Immobilie auf den Markt gelangt muss der Verkäufer eine Reihe kleine obligatorische Gutachten von Experten ausführen lassen. Diese Gutachten werden Dossier Diagnostique Technique (DDT) genannt.

Die Gutachten beinhalten eine Reihe an Informationen welche die zu erwerbende Immobilie betreffen. Diese Art Gutachten sind spezifisch für den französischen Immobilienmarkt und mögen in anderen Ländern anders ausfallen. Von unserer Erfahrung ausgehend, liegt der größte Unterschied im Vergleich zu anderen Ländern darin, dass es im Vergleich zu Frankreich wie z.B. für England keine Prüfung der Statik gibt.

Geprüft werden folgende Punkte:

  • Blei und Asbest: Farben können Blei enthalten, wenn die Immobilie aus der Zeit vor 1949 stammt, dies wird geprüft. Liegenschaften die vor 1997 erbaut wurden müssen auf Asbest geprüft werden.
  • Gas (nur stationäre Anlagen) und Elektrizität: Sollte die Gas- oder Elektroinstallation der zu veräußernden Immobilie älter als 15 Jahre sein, so muss beides geprüft werden.
  • Natürliche Risiken und Parasiten: Natürliche Einflüsse wie Überschwemmungsgefahr, Erdbebengefahr, eventueller Parasitenbefall und auch industrielle Risiken sind Teil der Prüfung.
  • Energiepass: Beinhaltet die Prüfung der Energieeffizienz und die Treibhausgasemission.
  • Wohnfläche: Wohnungen und kleine Studios die sich ein gemeinsames Gebäude teilen, unterliegen einer genauen Wohnflächenberechnung. Diese Wohnfläche muss dann im Vorvertrag angegeben werden.
  • Swimmingpool Sicherheit: Sicherheitsrelevante Kriterien für Pools die mehr als einen Meter in den Boden eingelassen sind müssen geprüft werden.
  • Rauchmelder: Seit März 2015 müssen alle Immobilien mit einem Rauchmelder ausgestattet sein.
  • Abwasser: Viele ländliche Anwesen in Frankreich sind nicht an ein Stadtabwassernetz angeschlossen und erledigen die Entsorgung von Abwasser über hauseigene Kläranlagen. Diese Klärgruben müssen bestimmten Normen genügen. Dies ist allerdings nicht häufig der Fall. Die Gemeinden können Auskunft darüber geben, ob ein Anwesen an das Stadtabwassernetz angeschlossen ist oder nicht.

Das «DDT« Gutachten wird häufig von den Eigentümern in Auftrag gegeben, wenn Sie mit ihrer Immobilie an den Markt gehen. Leggett Immobilien rät den Verkäufern hierzu nachdrücklich. Viele dieser Gutachten werden aber erst gemacht, wenn schon eine Kaufabsichtserklärung vorliegt. Viele dieser Prüfungen dienen ausschließlich der Käuferinformation. Nur folgende Mängel müssen behoben werden: Fehlende Sicherheitsvorrichtungen bei Swimmingpools müssen von dem Verkäufer bis zum Tag des authentischen Aktes behoben worden sein. Sollten Probleme mit Termiten trotz Gutachten auftreten, werden diese entweder vom Käufer oder Verkäufer in Angriff genommen. Das ist reine Verhandlungssache. Ist die hauseigene Klärgrube nicht konform, so ist das Problem vom Käufer zu beheben.

  • Fehlende Sicherheitsvorrichtungen bei Swimmingpools müssen von dem Verkäufer bis zum Tag des authentischen Aktes behoben worden sein.
  • Sollten Probleme mit Termiten trotz Gutachten auftreten, werden diese entweder vom Käufer oder Verkäufer in Angriff genommen. Das ist reine Verhandlungssache.
  • Ist die hauseigene Klärgrube nicht konform, so ist das Problem vom Käufer zu beheben.

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Geltende Vorschriften für Klärgruben in der Zusammenfassung…

Sollte die «fosse septique« (Klärgrube) nicht der Norm entsprechen, ist der Käufer dazu verpflichtet, diese innerhalb eines Jahres auf den Stand der Technik zu bringen. Der Einbau eines komplett neuen Systems ist nicht ausgeschlossen.